So kommt die Notengebung zustande

So kommt die Notengebung zustande

Lesedauer 2 Minuten

Schüler verstehen oft, wie die Notengebung zustande kommt. Sie ist oft nicht transparent, aber ich erkläre alles, was du wissen musst!

So kommt die Notengebung zustande – Schulgesetz

Die Notengebung regelt in NRW das Schulgesetz (§48). Die Noten beschreiben den Lernprozess des Schülers. Sie liefern Hinweise zur Förderung. Leider kann man schwer aus einer Zahl erkennen, was man noch besser machen kann. Es kann aber abgelesen werden, ob eine Förderung überhaupt von Nöten ist.

So heißt es im Schulgesetz NRW zu den Abstufungen:

1. sehr gut (1)

Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen im besonderen Maße entspricht.

2. gut (2)

Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

3. befriedigend (3)

Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

4. ausreichend (4)

Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

5. mangelhaft (5)

Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

6. ungenügend (6)

Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.

Wie setzt sich die Note zusammen?

Die Notengebung bezieht sich auf die erbrachten Leistungen, also die mündlichen und schriftlichen Leistungen, Vorbereitung und Nachbereitung. Wenn du im Unterricht niemals etwas sagst, muss das zum Beispiel kein „ungenügend“ sein, weil du ja dennoch in Stillarbeitsphasen, bei Hausaufgabenkontrollen, Tests, etc. gut arbeiten kannst. Das macht es aber für den Lehrer schwer, dich „wahrzunehmen“. Deshalb ist deine mündliche Mitarbeit neben den Klassenarbeiten und Tests dein größter Beitrag zur Note.

Deine Lehrer zählen alle Beiträge des Halbjahres (etwa 20 Wochen) zusammen und werten diese meistens im Verhältnis 50% schriftlich und 50% mündlich. Deshalb ist es aber auch schwer, sich um eine ganze Note innerhalb von zwei Wochen zu verbessern! 😉

Wenn du eine Leistung nicht erbringst und keine angemessene Entschuldigung liefern kannst, dann ist das „ungenügend“. Das kann auch eine Klassenarbeit oder eine Mappe sein. Auch die nicht fristgerechte Einreichung kann als ungenügende Leistung gewertet werden, obwohl die meisten Lehrer vermutlich ein Auge zudrücken. Möglicherweise hat dein Lehrer auch die Möglichkeit, eine Leistung nachholen zu lassen oder eine andere Prüfung zu stellen.

Arbeitsverweigerung soll ausdrücklich als „ungenügend“ gewertet werden.

Insgesamt kannst du dir natürlich auch Stunden leisten, die ungenügend sind, aber normalerweise musst du mitarbeiten, damit du eine befriedigende Note erreichst.

Wenn du weißt, wie Notengebung zustande kommen, kannst du sie verbessern.
Photo by Gerd Altmann on Pexels.com

Haben Lehrer Spielraum?

Eigentlich sind Noten eine rein rechnerische Sache, möchte man meinen. In jeder Stunde bewerten die Lehrer nur das, was sie sehen. Sie können nicht sehen, wie du in deinem Kopf mitarbeitest. Vielleicht befasst du dich intensiv mit dem Stoff oder du schreibst einen Brief an eine Freundin. Wie es beim Lehrer ankommt hängt auch mit dessen Wahrnehmung der Schüler zusammen.

Außerdem können Lehrer aus pädagogischen Gründen eine Note nach oben oder nach unten ändern. Wenn eine Verbesserung zu erwarten ist, bewerten Lehrer ein Halbjahr auch einmal besser.

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Lies im nächsten Lernsnack weiter, wie du Bessere Noten im Unterricht bekommst.

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