Schlagwort: Schulgesetz

  • So kommt die Notengebung zustande

    So kommt die Notengebung zustande

    Lesedauer 2 MinutenDie Notengebung ist in NRW im Schulgesetz (§48) geregelt. Die Noten sollen den Lernprozess des Schülers beschreiben und Hinweise zur Förderung liefern. Es ist fraglich, wie aus einer Zahl eine Förderempfehlung gelesen werden kann. Jedoch sollte aufgrund der Zahl abgelesen werden können, ob eine Förderung überhaupt von Nöten ist.