Gut 1000 Lehrer wollen in Köln ihre Dienst-iPads zurückgeben, weil diese mit gut 10 Zoll zu klein sind, eine furchtbare Tastatur haben, ergonomisches Arbeiten nicht möglich ist und keine Apps wie Office nutzbar sind.
Das sind die Regelungen für das Dienst-iPad
Das Dienst-iPad ist vom Dienstherrn ausgegeben und für die Verarbeitung von zugelassenen Daten von Schülern und Eltern gemäß der VO-DV 1 zulässig, weil der Dienstherr die erforderlichen Schutzmaßnahmen getroffen hat.
Im Umkehrschluss dürfen mit der Aushändigung des Dienstgeräts keine Daten von Schülern und Eltern mehr auf privaten Geräten verarbeitet werden. Bislang war dies mit einer Ausnahmegenehmigung möglich, zum Beispiel bei der Nutzung der Dienstmail mit privaten Geräten und Verarbeitung sowie Speicherung von Daten auf dem Gerät. Es wurde eine Übergangsfrist von 4 Wochen eingeräumt.
Das sind die Probleme mit dem Dienst-iPad
Das Dienst-iPad des Landes NRW wurde an staatlichen Schulen ausgegeben. Es handelt sich um ein iPad mit 10,2 Zoll Display. Dazu wurde eine „Ultradünne Smart-Tastaturhülle“ gepackt, die im Internet etwa 60 Euro kostet.
Aus ergonomischen Gesichtspunkten eine Katastrophe, da die Tasten keinen ordentlichen Druckpunkt haben, man immer gebeugt sitzt, um das viel zu tiefe und zu kleine Display sehen zu können.
Die Kölner Lehrer bemängelten außerdem, dass es keine Apps wie Microsoft Office 365 auf den Geräten gebe, um Formulare der Stadt oder anderer Träger zu bearbeiten.
In Köln werden außerdem zentralisierte Versionen der Schulverwaltungssoftware Schild NRW benutzt, sodass die Lehrer auch die Notengebung an ihren Geräten machen können (und müssen, wenn sie nicht Probleme mit dem Datenschutz bekommen wollen).
Für den Unterricht sind iPads durchaus sinnvoll. Vor allem, wenn die Lehrer einen Apple Pencil und einen Beamer mit Apple TV oder dem HDMI Adapter zur Verfügung haben.
Für Verwaltungsaufgaben und das Verfassen längerer Texte ist es nicht zu gebrauchen. Natürlich haben Schulen Computerräume, Laptops und Computer, aber die meisten sind nur für die Schülernutzung zugelassen, sodass eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten nicht erlaubt ist.
So reagierte die Stadt Köln und die Bezirksregierung
Die Stadt Köln und die Bezirksregierung bestehen auf der Nutzung, was ja rechtlich zulässig ist. Scheinbar wurde auch dienstrechtlicher Druck auf Schulleitungen und Lehrer aufgebaut, welche mit ihrer Protestaktion dennoch hoffentlich die nötige Aufmerksamkeit bekommen haben.
Sie kündigten aber auch eine Nachbesserung der Software an. Das ändert immer noch nichts an der Tatsache, dass die Dienst-iPads für einen Teil des Dienstes nicht zu gebrauchen sind.
Das Land hat mit der Anschaffung vergessen, dass Lehrer rund die Hälfte ihrer Arbeitszeit eben nicht in der Klasse stehen, sondern Verwaltungsaufgaben erledigen. Natürlich nicht alle am Computer, aber auch einen nicht unerheblichen Teil.
Es gibt ein Schlupfloch
Zwar steht in der Verordnung über die zur Verarbeitung zugelassenen Daten von Schülerinnen, Schülern und Eltern (VO-DV I), dass mit der Aushändigung des Dienstgeräts die Erlaubnis zur Nutzung privater Geräte entfällt. Allerdings findet sich dort auch der Punkt:
Unabhängig davon kann die Schulleitung ausnahmsweise in begründeten, von ihr zu dokumentierenden Einzelfällen die Nutzung von Privatgeräten vorübergehend zulassen, soweit dies zur vollumfänglichen schulischen Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und die datenschutzgerechte Verarbeitung entsprechend der für die Nutzung von Privatgeräten geltenden Standards gewährleistet ist.
VO-DV 1, Artikel 2 Absatz 2
Der Bonner Datenschutzbeauftragte interpretiert dies so, dass aus arbeitsgesundheitlichen Gründen eine Genehmigung der Verarbeitung auf privaten Geräten möglich sei.
Technische Alternative zu einem weiteren Gerät
Sofern die Verarbeitung aller personenbezogenen Daten auf dem Dienst-iPad möglich ist und alle Apps zur Verfügung stehen, ist eine Alternative zu einem neuen Gerät, dass sich Lehrer eine vernünftige Bluetooth-Tastatur und einen größeren und höhenverstellbaren Monitor anschaffen, der mit dem HDMI-Adapter an das iPad angeschlossen wird.
Der Monitor kann am PC angeschlossen bleiben und schaltet sich je nach Eingangssignal um.
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