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Ab welchem Jahrgang kann man sitzenbleiben (NRW)?

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In NRW ist klar geregelt, ab welchem Jahrgang man sitzenbleiben kann. Dabei spielen aber einige Faktoren eine Rolle wie deine Schulbesuchsjahre und die Stufe, in der du bist.

Ab welcher Klasse kann man in NRW sitzenbleiben?

Du kannst in NRW in fast jeder Klasse sitzenbleiben. Sitzenbleiben heißt, dass deine Leistungen nicht gut genug waren, um in der nächsten Jahrgangsstufe mitzumachen. Es gibt allerdings Ausnahmen:

  • In der Erprobungsstufe in Klasse 1 und 2 kannst du drei Jahr verbleiben. Regelmäßig gehst du hier von Klasse 1 in Klasse 2 über, selbst bei schlechten Noten. Das heißt, dass du nur in Ausnahmefällen sitzenbleiben kannst.
  • In der Erprobungsstufe in Klasse 5 bleibst du auch normalerweise nicht sitzen.
    • In der Realschule kannst du bis zu 3 Jahre in der Erprobungsstufe von Klasse 5 und 6 verbleiben.
    • Im Gymnasium hast du auch 3 Jahre Erprobungsstufe.
    • Es kann aber passieren, dass die Realschule oder das Gymnasium dir empfehlen, die Schule zu verlassen und an die Hauptschule oder die Realschule zu wechseln.
    • Alternativ kannst du freiwillig ein Jahr wiederholen.
  • In der Hauptschule bleibst du in der Regel nicht sitzen. Auch hier ist eine freiwillige Wiederholung möglich.
  • In der Gesamtschule bleibst du in der Regel auch in der Jahrgangsstufe. Hier ist es möglich, durch die G-Kurse und E-Kurse flexibel zu wechseln.
  • In den Abschluss-Jahrgängen bleibst du in der Regel auch nicht sitzen.
    • Entweder bestehst du den Abschluss und gehst ab.
    • Du bestehst den Abschluss nicht und musst abgehen, wenn du deine Schulpflicht erfüllt hast.
    • Du bestehst den Abschluss nicht und kannst noch einmal wiederholen.

Wann solltest du freiwillig wiederholen

Wenn du trotz Lernen es nicht schaffst, deine Lücken zu schließen oder zu viele Fächer hast, in denen du schlechte Noten hast, solltest du mit deinen Eltern überlegen, dass deine Nachhilfe notwendig ist. Oft kann dir eine Mathe-Nachhilfe erklären, wie du die die Mathe-Rezepte richtig anwendest.

Vor allem solltest du dir das rechtzeitig überlegen, denn Schule ist dein Job und wenn du deinen Job nicht gut erledigen kannst, dann musst du einen Schritt zurück gehen und es erneut probieren.

Das ist zwar nicht schön, aber die Chance auf einen guten Abschluss solltest du dir nicht nehmen.

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Wann muss man nicht wiederholen?

Manche Schüler müssen nicht unbedingt wiederholen, wenn sie zum Beispiel länger krank waren und eigentlich aber gut in der Schule mitkommen.

Wenn man in den Jahrgängen 7 oder 8 ist, verpasst man zwar Stoff, aber diese Jahrgänge sind nicht so wichtig wie die Abschlussjahrgänge. In den Jahrgängen mit Abschluss sollte man sich gut überlegen, ob man wiederholt, weil man vielleicht auch einfach keine Lust mehr hat.

Meiner Erfahrung nach ist bei Schüler, die eh keine Lust mehr auf Lernen und Schule haben, eine Wiederholung im Abschlussjahr ein verschenktes Jahr. Dann lieber auf ein Berufskolleg gehen, wo sich der Unterricht mehr um die Praxis dreht, oder direkt eine Ausbildung machen. Auch ein Freiwilligendienst kann helfen, um die eigenen Ziele im Leben zu finden.


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