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Versetzung Schule Corona – So sieht es in NRW 2021 aus!

Lesedauer 3 Minuten

Es gibt eine gute und eine schlechte Nachricht bei den Themen Versetzung Schule Corona in NRW 2021. Meine Sicht als Lehrer.

Versetzung Schule Corona – Die schlechte Nachricht

Im Schuljahr 2019/20 wurden im Prinzip alle Jahrgänge bis auf die Abschlussklassen (4, 10, Q1 und Q2) durchgewunken. Auch die Schüler in der Erprobungsstufe haben diese absolviert. Dies wurde im Schulgesetz des Landes NRW (SchulG NRW) in Verbindung mit der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-S I) und den Verwaltungsvorschriften zur Verordnung über die Ausbildung und die Abschlussprüfungen in der Sekundarstufe I (VVzAPO-S I) festgelegt.

Wenn es um Versetzung Schule Corona geht, dann ist dieses Jahr die schlechte Nachricht in NRW (und wahrscheinlich in anderen Ländern auch, das Du kannst sitzenbleiben, da die Sonderregelungen nur für das Schuljahr 2019/20 gelten, denn im Schuljahr 2020/21 hatte das Land NRW ja durch Anschaffungen und die Bereitstellung eines Lernmanagementsystems (Logineo LMS) gewährleistet, dass Unterricht wie normal stattfinden könnte. Ich höre an dieser Stelle schon die ersten Proteste von Lehrern, Schülern und Eltern. Mehr hierzu im dritten Kapitel.

Letztes Schuljahr konnte die Klassenkonferenz den „Verbleib in der bisherigen Klasse empfehlen“ (§ 44c VVzAPO-S I). Dem mussten Eltern aber nicht folgen.

Die gute Nachricht gegen mögliches Sitzenbleiben

Es gibt auch eine gute Nachricht in diesem Schuljahr. Es wurde angekündigt, dass auch in diesem Schuljahr Nachprüfungen und Verbesserungsprüfungen in mehr als einem Fach möglich sind (§ 44f APO-S I). Das bedeutet also, dass du nach einem schwachen Schuljahr immer noch die Möglichkeit hast, das Klassenziel zu schaffen.

Aber du bekommst es eben nicht umsonst, sondern musst deine Qualitäten beweisen. Außerdem ist positiv für dich, dass im zweiten Halbjahr keine blauen Briefe verschickt wurden. Das bedeutet, dass eine Fünf nicht versetzungsrelevant ist. Jede weitere allerdings schon. Zudem zählen Minderleistungen, die bereits zum Halbjahr nicht ausreichend waren.

Für den Abschluss und die Qualifikation oder das Abitur kannst du auch Nachprüfungen oder Verbesserungsprüfungen machen, um deinen Schnitt zu verbessern und oder einen höherwertigen Abschluss zu bekommen.

father talking to his son Versetzung Schule Corona Sitzenbleiben
Dieses Jahr ist Versetzung Schule Corona wieder ein großes Thema. (Photo by August de Richelieu on Pexels.com)

Meine Meinung als Lehrer zu Versetzung Schule Corona

Die Leidtragenden an dieser Regelung sind die Schüler. Die Schüler, die während Corona nicht wirklich ihren Stoff gelernt haben und nun eine Klasse weiter sind, haben ihre Lücken natürlich immer noch. Schüler, die gerne lernen konnten und wollten, sitzen nun mit den schwächeren Schülern in einer Klasse. Natürlich kann ein Lehrer es keiner der beiden Gruppen Recht machen.

Da nun die Lehrer aber angehalten waren, im Schuljahr 2020/21 angemessenen Unterricht auf dem Niveau der Jahrgangsstufe anzubieten, egal ob in Präsenz oder in Distanz, bedeutet das nun Folgendes: Das Land hat zumindest auf dem Papier seinen Job gemacht. Die Landesregierung konnte trotz Corona das Schuljahr mit regulären Prüfungen durchziehen. Und diese Prüfungen sind ja auch wichtig, da am Ende keiner mehr nach Corona fragt. Sondern es wird von dir verlangt, dass du das Wissen mitbringst, das dein Abschluss dir attestierst.

Schüler müssen nun damit rechnen in mehrere Nachprüfungen gehen zu müssen, wenn sie Defizite haben oder sie gehen zurück. Wenn ich mich umhöre, müssten in manchen Schulen die Hälfte bis zwei Drittel der Schüler das Schuljahr wiederholen muss oder Nachprüfungen machen.

Das kann sich keine Schule erlauben und so stecken wir in einer Zwickmühle. Das Ende vom Lied wird wohl sein, dass der eine oder andere Lehrer probieren wird, den Schülern das Sitzenbleiben zu ersparen, indem er nach Punkten sucht, die eine ausreichende Note rechtfertigen können. Wenn du natürlich freiwillig wiederholen möchtest, gibt es die Chance seitens des Landes durchaus, wie Ministerin Gebauer in einer Presseerklärung mitteilte.

Die Regelungen für die Vergabe des Schulabschlusses am Ende der Sekundarstufe I mit den ZP 10 habe ich im nächsten Lernsnack zusammengefasst.


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