Handy in der Schule in NRW: Verbot, Einziehen, Rückgabe

Verfasst von

in

Lesedauer 3 Minuten

Darf die Schule Handys verbieten?

Ein Handyverbot für ganz NRW gibt es nicht. Welche Regeln gelten, entscheidet jede Schule selbst, und zwar in der Schulordnung. Beschlossen wird sie von der Schulkonferenz, in der Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler vertreten sind (§ 65 Abs. 2 Nr. 25 Schulgesetz NRW). Eine einzelne Lehrkraft kann deshalb nicht von heute auf morgen eine neue Handyregel für die ganze Schule einführen. Für ihre eigene Stunde darf sie aber entscheiden, ob und wann Geräte genutzt werden, etwa für eine Recherche oder gar nicht (§ 57 Abs. 1 Schulgesetz NRW).

Das Schulministerium hat im März 2025 eine Handlungsempfehlung veröffentlicht. Darin steht, dass die Schulen eigene, altersgerechte Regeln in ihre Schulordnung aufnehmen sollen, und zwar bis Herbst 2025. In Grundschulen und in der Primarstufe der Förderschulen empfiehlt das Ministerium, die private Handynutzung den ganzen Schultag über nicht zu erlauben. An weiterführenden Schulen soll die Nutzung deutlich begrenzt werden, auch in den Pausen empfiehlt das Ministerium Zurückhaltung. Handyzonen und feste Nutzungszeiten sind möglich. Bei älteren Jahrgängen halten viele Schulen gemeinsam erarbeitete Absprachen für wirksamer als ein pauschales Verbot.

Was an deiner Schule gilt, steht also in der Schulordnung. Sie liegt meist auf der Schulhomepage oder im Sekretariat. Die Eltern müssen in dringenden Fällen erreichbar sein, und Kinder müssen sie erreichen können. Dafür soll die Schule einen Weg anbieten, zum Beispiel über das Sekretariat.

Auch Smartwatches können unter die Regeln fallen, wenn sie Nachrichten empfangen, telefonieren oder aufnehmen. Ein pauschales Mitnahmeverbot hält das Ministerium dafür für unverhältnismäßig. Ein Hinweis auf Flug- oder Schulmodus während der Schulzeit gilt als verhältnismäßig.

Darf die Lehrkraft das Handy einziehen?

Ja, wenn du gegen die Schulordnung oder eine Anweisung verstößt hast, zum Beispiel, weil du das Handy außerhalb einer Handyzone benutzt oder den Unterricht damit störst. Die Wegnahme von Gegenständen ist im Schulgesetz ausdrücklich als erzieherische Einwirkung vorgesehen (§ 53 Abs. 2 Schulgesetz NRW). Sie ist keine Strafe im engeren Sinn, sondern soll die Störung beenden. Deshalb muss sie zum Vorfall passen. Ein kurzer Blick aufs Display ist etwas anderes als ein Video, das du während der Klassenarbeit schaust.

Das Ministerium empfiehlt ein Vorgehen in Stufen. Beim ersten Mal reicht in der Regel eine Ermahnung. Wer trotzdem weiter nutzt, muss das Gerät vorübergehend abgeben. Bei wiederholten oder schweren Verstößen, etwa bei heimlichen Aufnahmen, werden die Eltern oder eventuell auch die Polizei einbezogen. Eine Ordnungsmaßnahme wie der Ausschluss vom Unterricht kann in schweren Fällen auch erfolgen.

Wann bekomme ich das Handy zurück?

Im Regelfall am Ende deines Schultags. Wird das Handy wiederholt eingezogen, darf die Schule die Rückgabe mit einem Gespräch mit den Eltern verbinden. Nur in besonders schweren Fällen, wenn mehrere kurze Wegnahmen nichts bewirkt haben, nennt die Handlungsempfehlung eine Einbehaltung bis zum Wochenende. Wie lange ein Gerät tatsächlich bleibt, hängt am Einzelfall und an der Schulordnung. Mehrere Tage am Stück sind ohne besonderen Anlass schwer zu begründen, weil sich jede Maßnahme an der Verhältnismäßigkeit messen lassen muss.

Darf die Lehrkraft in mein Handy schauen?

Die Wegnahme gibt der Lehrkraft nicht das Recht, Chats, Fotos oder Apps durchzusehen. Das Gerät wird verwahrt, nicht kontrolliert. Wenn der Verdacht besteht, dass strafbare Inhalte darauf sind, etwa bei Cybermobbing oder verbotenen Aufnahmen, informiert die Schule die Schulleitung und gegebenenfalls Polizei oder Behörden. Das ist dann nicht mehr Sache einer einzelnen Lehrkraft. Was Lehrkräfte im Schulalltag sonst dürfen und was nicht, steht in Was dürfen Lehrer tun und was nicht?.

Was passiert bei Prüfungen?

In Klassenarbeiten und Prüfungen sind Handy und Smartwatch ausgeschaltet und werden zentral abgelegt oder abgegeben. Wer sie trotzdem nutzt oder die Abgabe verweigert, riskiert, dass die Arbeit als Täuschungsversuch gewertet wird. Wenn du eine Note für unfair hältst, hilft dir Ungerechte Noten: Was tun? weiter.

Häufige Fragen

Darf ich mein Handy in der Pause benutzen?

Das hängt allein von deiner Schulordnung ab. Manche Schulen erlauben es im Schulhof oder in bestimmten Zonen, andere verbieten es im ganzen Gebäude. Das Ministerium empfiehlt an weiterführenden Schulen, auch in den Pausen darauf zu verzichten, schreibt es aber nicht vor.

Darf die Lehrkraft alle Handys zu Stundenbeginn einsammeln?

Die Lehrkraft entscheidet in ihrer Stunde selbst, wie Geräte genutzt werden (§ 57 Abs. 1 Schulgesetz NRW). Viele Schulen arbeiten mit einer „Handygarage“, in der die Geräte vor dem Unterricht abgelegt werden. Das Ministerium nennt diese Lösung als Beispiel, wenn sie in der Schulordnung oder im Medienkonzept steht. Wer sicher gehen will, fragt im Sekretariat nach der schriftlichen Regel.

Muss ich mein Handy zur Klassenarbeit abgeben?

Die Schule kann das anordnen. Verweigerst du die Abgabe, kann das wie ein Täuschungsversuch bewertet werden.

Darf ich Mitschüler oder Lehrkräfte filmen oder fotografieren?

Nein, nicht ohne Erlaubnis der Betroffenen. Heimliche Bild-, Ton- und Videoaufnahmen verletzen Persönlichkeitsrechte und können ernste Folgen haben, bis hin zu Maßnahmen der Schule und strafrechtlichen Schritten. Das gilt auch für Smartwatches.

Muss ich mein Handy von meinen Eltern abholen lassen?

Das ist nur bei wiederholten oder schweren Verstößen möglich und hängt an der Schulordnung. Nach einem einmaligen Verstoß ist es nach der Handlungsempfehlung normalerweise nicht nötig. Das Gerät bekommst du dann am Ende des Schultags zurück.

Was können Eltern tun, wenn ihnen die Regel zu streng ist?

Sie können sich über die Elternvertretung an der Diskussion beteiligen. Die Schulordnung wird in der Schulkonferenz beschlossen, in der auch Eltern sitzen. Bei einem konkreten Vorfall hilft zuerst das Gespräch mit der Lehrkraft oder der Schulleitung.

Kommentare

Schreib mir einen Kommentar!

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.