Hausaufgaben in NRW: Wie viel ist erlaubt und wer redet mit?

Hausaufgaben NRW - ein Schreibtisch eines Jugendlichen
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Hausaufgaben sind ein Dauer-Thema für Eltern sowie an Schülerinnen und Schüler. Es geht um die Frage, wie viel Zeit Hausaufgaben am Tag in Anspruch nehmen dürfen, wann gar keine aufgegeben werden sollen und wie Schülerinnen und Schüler mitreden können, wenn es an einer Schule aus dem Ruder läuft. Ein Blick ins Schulgesetz NRW (§ 42, § 65 und § 74) und den Runderlass des Schulministeriums vom 5. Mai 2015 zu Unterrichtsbeginn, Klassenarbeiten und Hausaufgaben (zuletzt 2026 geändert) helfen. Stand der Angaben ist November 2026. Der Text ersetzt keine Rechtsberatung, und im Einzelfall entscheiden die Schule oder die Schulaufsicht.

Wozu Hausaufgaben da sind

Im Erlass steht ziemlich nüchtern, was Hausaufgaben leisten sollen: Sie unterstützen die individuelle Förderung und festigen, üben oder wenden an, was im Unterricht erarbeitet wurde. Sie müssen aus dem Unterricht entstehen und wieder in ihn zurückführen. Eine Aufgabe, die mit der Stunde nichts zu tun hat, passt also nicht zu dieser Vorgabe.

Wichtig ist der Satz, dass Schülerinnen und Schüler die Aufgaben selbstständig und ohne fremde Hilfe erledigen können sollen. Wenn ein Kind jeden Abend nur mit den Eltern am Tisch fertig wird, ist das nicht Sinn der Hausaufgaben. Ein Gespräch mit den Lehrern könnte hier helfen, wenngleich der Stoff am Ende trotzdem gelernt werden muss.

Ausdrücklich ausgeschlossen sind Hausaufgaben zur Disziplinierung. Wer in der Stunde gestört hat, bekommt dafür nicht die doppelte Menge auf. Ebenso sollen sie nicht dazu dienen, Fachunterricht zu verlängern, zu ersetzen oder auszugleichen, falls Stoff in der Stunde nicht mehr geschafft wurde. Problematisch für alle Beteiligten ist hier allerdings, dass bei zentralen Prüfungen wie der ZP 10 und dem Abitur der Stoff vorhanden sein muss und keiner mehr fragt, ob das gelernt wurde oder nicht.

Wie viel Zeit am Tag ist vorgesehen

Der Erlass nennt Richtwerte pro Tag für Schulen ohne gebundenen Ganztag:

  • Klassen 1 und 2: 30 Minuten
  • Klassen 3 und 4: 45 Minuten
  • Klassen 5 bis 7: 60 Minuten
  • Klassen 8 bis 10: 75 Minuten

In der gymnasialen Oberstufe gibt es keine feste Grenze. Dort regelt die Schulkonferenz, wie Umfang und Verteilung aussehen sollen, damit die Anforderungen der Hochschulreife und eine angemessene Entlastung in einem vernünftigen Verhältnis stehen.

Diese Zeiten gelten für den ganzen Tag und alle Fächer zusammen. Wenn Deutsch und Mathe an einem Tag jeweils eine halbe Stunde aufgeben und ein weiteres Fach dazukommt, ist das Kontingent in Klasse 5 schon überschritten. Sinnvoll ist deshalb, dass sich die Lehrkräfte einer Klasse untereinander abstimmen, was aber in der Realität häufig nicht passiert. Zusatzbelastungen wie ein Referat oder die Vorbereitung auf eine Klassenarbeit müssten bei der Menge ebenfalls berücksichtigt werden, was aber selten der Fall ist.

Wann es keine Hausaufgaben geben soll

An Schulen ohne gebundenen Ganztag sollen an Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht, an Wochenenden und an Feiertagen keine Hausaufgaben anfallen. In den Ferien sind sie nach der Darstellung des Schulministeriums grundsätzlich nicht zulässig. Ausnahmen gibt es nur auf freiwilliger Basis, etwa wenn jemand nach längerer Krankheit Stoff nacharbeiten möchte.

An Ganztagsschulen der Sekundarstufe I treten Lernzeiten an die Stelle der Hausaufgaben. Das Ganztagskonzept soll so gebaut sein, dass in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr zu Hause anfallen.

Werden Hausaufgaben benotet?

In der Primarstufe und der Sekundarstufe I nicht. Sie werden regelmäßig überprüft und im Unterricht ausgewertet und anerkannt, fließen aber nicht als eigene Note in das Zeugnis ein. Wie die Leistungen im Unterricht sonst bewertet werden, steht im Artikel Leistungsbewertung, Notenvergabe und Zeugnisbewertung. Gibt es Streit um eine Note, hilft Ungerechte Noten: Was tun? weiter.

Wer legt das an der einzelnen Schule fest?

Die Schulkonferenz. Für die Sekundarstufe I beschließt sie ein Konzept zu Umfang und Verteilung der Hausaufgaben, an Ganztagsschulen ein Konzept zu den Lernzeiten. Das Ministerium nennt als Grundlage dafür § 65 Absatz 2 Nummer 10 des Schulgesetzes. In der Schulkonferenz sitzen Lehrkräfte, Eltern sowie Schülerinnen und Schüler. Wer es für zu viel oder zu wenig hält, kann dort also über seine Vertretung etwas bewegen. Bei Klassenarbeiten und Hausaufgaben gibt es oft ein Papier der Schule, in dem das Konzept steht; danach zu fragen ist völlig in Ordnung.

Wie Schülerinnen und Schüler mitwirken können

Das Schulgesetz sagt in § 42 Absatz 2, dass Schülerinnen und Schüler an der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit mitwirken und ihre Interessen vertreten dürfen. Sie sind dem Alter entsprechend über die Planung des Unterrichts zu informieren und an dessen Gestaltung zu beteiligen. Das betrifft nicht nur Projekttage, sondern den Alltag im Unterricht, also auch die Frage, wie Hausaufgaben aussehen.

Die Pflichten stehen im selben Paragrafen. Nach Absatz 3 sollen Schülerinnen und Schüler sich auf den Unterricht vorbereiten, aktiv mitarbeiten und die Hausaufgaben erledigen. Mitreden und Mitmachen gehören also zusammen.

Der Weg dafür führt über die Schülervertretung (§ 74 Schulgesetz). Ab Klasse 5 wählt jede Klasse eine Klassensprecherin oder einen Klassensprecher und eine Stellvertretung. Für Angelegenheiten der Schülervertretung steht an Vollzeitschulen einmal im Monat eine Stunde während der Unterrichtszeit zur Verfügung. Dort kann man ansprechen, dass es zu viele Aufgaben auf einmal gibt. Die Klassensprecherinnen und Klassensprecher bilden den Schülerrat, und der kann Anträge an die Schulkonferenz richten. So kommt ein Anliegen von der Klasse bis dahin, wo das Konzept beschlossen wird.

Auch Eltern haben dafür einen Ort: die Klassenpflegschaft und die Schulpflegschaft. Der Erlass selbst erwähnt Eltern bei den Hausaufgaben nicht, die Mitwirkung läuft über diese Gremien.

Fragen von Eltern

Mein Kind sitzt jeden Tag länger als vorgesehen. Was kann ich tun?

Zuerst genau beobachten, wie lange es wirklich arbeitet, am besten über ein bis zwei Wochen. Dann das Gespräch mit der Klassenlehrkraft suchen und konkrete Zahlen nennen. Häufig wissen die Fachlehrkräfte nicht, was die Kollegen am selben Tag aufgeben. Hilft das nicht, kann man das Thema in der Klassenpflegschaft einbringen. Die Zeitangaben im Erlass sind Richtwerte, kein Anspruch, den man vor Gericht einklagt, aber sie sind ein gutes Argument.

Darf die Lehrkraft eine Strafe verhängen, wenn die Aufgaben fehlen?

Zusätzliche Hausaufgaben als Strafe passen nicht zum Erlass, denn er schließt die Disziplinierung durch Hausaufgaben ausdrücklich aus. Ein Gespräch oder ein Hinweis an die Eltern ist dagegen üblich. Was eine Schule sonst darf, steht im Artikel Was dürfen Lehrer tun und was nicht?.

Soll ich bei den Aufgaben helfen?

Kontrollieren, ob alles gemacht wurde, ist in Ordnung. Fertig machen sollten die Kinder aber selbst. Wenn das Kind etwas nicht versteht, sagt man das der Lehrkraft, denn für das Üben zu Hause sind die Aufgaben so gedacht, dass es ohne fremde Hilfe geht.

Gelten die Zeiten auch für das Gymnasium?

Für die Klassen 5 bis 10 ja, auch am Gymnasium. Erst in der Oberstufe gibt es keine feste Zeitgrenze mehr.

Fragen von Schülerinnen und Schülern

Muss ich Hausaufgaben machen?

Ja. Im Schulgesetz steht, dass du dich auf den Unterricht vorbereiten und die Hausaufgaben erledigen sollst. Wenn du sie nicht machst, bekommst du dafür keine eigene Note, aber du verpasst die Übung, und im Unterricht fällt es oft auf. Mehr dazu, wie du dir die Arbeit einteilst, findest du in den Artikeln Zeitmanagement optimieren und Pomodoro-Technik.

Wie lange darf ich daran sitzen?

In Klasse 5 bis 7 sind für alle Fächer zusammen etwa 60 Minuten am Tag vorgesehen, in Klasse 8 bis 10 etwa 75. Wenn es bei dir regelmäßig deutlich mehr ist, sag es deiner Klassenlehrkraft oder deinem Klassensprecher.

Darf ich am Wochenende oder in den Ferien Hausaufgabe haben?

An Schulen ohne gebundenen Ganztag sollen am Wochenende und an Feiertagen keine Hausaufgaben anfallen, und in den Ferien sind sie grundsätzlich nicht zulässig. Freiwillig kannst du natürlich etwas nacharbeiten, zum Beispiel nach einer längeren Krankheit.

Was ist, wenn ich etwas nicht verstanden habe?

Dann melde das am nächsten Tag in der Stunde. Aufgaben sollen allein lösbar sein, und wenn das nicht klappt, ist das eine wichtige Rückmeldung für die Lehrkraft. Nicht verstanden zu haben ist kein Fehlverhalten.

Darf ich KI für die Hausaufgaben benutzen?

Das entscheidet die jeweilige Schule oder die Lehrkraft. Ein Erlass dazu im Zusammenhang mit den Hausaufgaben ist mir nicht bekannt. Frag nach, bevor du es tust, und lies dazu KI in der Schule: zum Lernen nutzen oder nicht?.

Wie kann ich etwas ändern, wenn es zu viel ist?

Sprich mit deiner Klassensprecherin oder deinem Klassensprecher und nutzt die SV-Stunde. Wenn mehrere in der Klasse das Gleiche merken, kann das Thema über den Schülerrat bis zur Schulkonferenz kommen.

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