In der Gesamtschule in NRW wirst du in die nächste Klasse versetzt, außer wenn du eine Wiederholung beantragst. Ausnahmen sind die Klassen 9 und 10, in denen andere Regeln gelten.
Warum kann man an einer Gesamtschule in Klasse 9 und 10 sitzenbleiben?
In Klasse 9 wird ein Schulabschluss vergeben (der Erste Schulabschluss oder ESA). Da dieser eine gewisse Leistung voraussetzt, musst du hier bestimmte Noten erreicht haben. Wenn nicht, bist du nicht versetzt und musst wiederholen. Es sei denn, du kannst eine Nachprüfung machen. Bei einem Abschluss ist eine Versetzung aus pädagogischen Gründen regelmäßig ausgeschlossen.
In Klasse 10 werden zwei Abschlüsse vergeben:
- der Erweiterte Erste Schulabschluss (EESA), früher Hauptschulabschluss oder 10A
- der Mittlere Schulabschluss (MSA), früher 10B, Fachoberschulreife (FOR), Mittlere Reife oder Realschulabschluss
Mit dem MSA kannst du bei guten Leistungen auch die Qualifikation für die Gymnasiale Oberstufe (FOR-Q) bekommen und dein Abitur machen. In Klasse 10 zählen die ZP 10 im zweiten Halbjahr für Mathe, Englisch und Deutsch 50 Prozent zu deiner Zeugnisnote.
Grundlage für die Versetzung in der Gesamtschule in NRW
Die Grundlage für die Versetzung in NRW bildet die APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe 1). In den Paragraphen 40 bis 43 werden die Schulabschlüsse der Klassen 9 und 10 geregelt.
Die Besonderheit an Gesamtschulen sind das System mit E-Kurs und G-Kurs. Ein E-Kurs wird in der Regel eine Notenstufe strenger bewertet als der G-Kurs. Eine weitere Besonderheit ist, dass in Klasse 9 für den ESA Englisch nicht als Fach der Fächergruppe 1 zählt.
Die folgenden Erklärungen bilden keinen Rechtsanspruch!
Umgang mit mangelhaften Leistungen – Ausgleich von Noten
Du musst unterscheiden zwischen Fächergruppe 1 und Fächergruppe 2. Fächergruppe 1 sind klassische Hauptfächer. Fächergruppe 2 sind alle anderen Fächer.
Fünfen in Fächergruppe 1 kannst du mit einer Drei aus Fächergruppe 1 ausgleichen. Fünfen in Fächergruppe 2 kannst du mit einer Drei in Fächergruppe 1 oder Fächergruppe 2 ausgleichen. Ein Mangelhaft ist also noch nicht unbedingt Grund, den Abschluss oder das Schuljahr nicht zu schaffen.
Bei einer 5 im E-Kurs wird diese als 4 auf Grund-Ebene gerechnet.
Bedingungen für den Ersten Schulabschluss (ESA)
Für den ESA brauchst du generell einen Schnitt von 4 in den Hauptfächern Deutsch und Mathe. Die anderen Fächer benötigen einen Durchschnitt von 4. Die Tabelle stellt die Mindestanforderungen dar. Mit der Versetzung in Klasse 10 erhältst du diesen Abschluss.

Bedingungen für den Erweiterten Ersten Schulabschluss (EESA)
Für den EESA musst du in Klasse 10 wieder durchschnittlich ausreichende Leistungen haben. Dabei werden alle Fächer im Bereich Arbeitslehre wie Hauswirtschaft, Wirtschaft und Arbeitswelt sowie Technik gemittelt und ergeben die Lernbereichsnote. Dasselbe wird mit den Naturwissenschaften gemacht. AL und NW zählen zur Fächergruppe 1, Englisch und Wahlpflicht (WP) zur Fächergruppe 2.

Bedingungen für den Mittleren Schulabschluss (MSA)
Beim Realschulabschluss oder MSA ändert sich nun einiges. Englisch und WP zählen nun zur Fächergruppe 1. Außerdem gibt es Chemie als Fach im E-Kurs oder G-Kurs. Das heißt, dass Chemie indirekt auch zur Fächergruppe 1 gehört, weil hier auch die Anzahl der Kurse auf Erweiterungsebene und Grundebene wichtig sind.

Bedingungen für die FOR mit Qualifikation für die Gymnasiale Oberstufe
Im Prinzip sind hier die Bedingungen des MSA, allerdings benötigst du noch einen E-Kurs mehr (mindestens 3) und die Noten müssen noch besser sein.

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