Leistungsbewertung, Notenvergabe und Zeugnisbewertung

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Viele Schüler und Eltern fragen mich oft nach den Grundlagen der Leistungsbewertung, dem Prozess der Notenvergabe und der Zeugnisbewertung in NRW. Nicht immer werden die Noten als gerecht empfunden.

Grundlagen der Leistungsbewertung

Die Leistungsbewertung in NRW basiert auf den im Unterricht vermittelten Kenntnissen, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schüler. Sie soll den Stand des Lernprozesses aufzeigen und Grundlage für die weitere Förderung sein. Die Bewertung erfolgt in zwei Bereichen:

  1. Schriftliche Arbeiten: Dazu gehören Klassenarbeiten, Tests und Klausuren.
  2. Sonstige Leistungen im Unterricht: Hierzu zählen mündliche Beiträge, Referate, Projekte, Hausaufgaben und die Mitarbeit im Unterricht.

Die Notenstufen reichen von 1 (sehr gut) bis 6 (ungenügend) und spiegeln wider, wie gut die Schüler die Anforderungen erfüllen. Normalerweise werden diese Noten zum Quartal und zum Halbjahr vergeben. Dazwischen gibt es immer wieder Tests, Klassenarbeiten und andere Teilnoten.

Eine Note 4 (ausreichend) bedeutet, dass du die Anforderung im Allgemeinen erfüllst. Du kannst vielleicht auch Schwächen und Lücken haben, aber keine Defizite. Die Note 3 (befriedigend) heißt, dass du die Anforderungen im vollen Maß erfüllst, also genau richtig so bist.

Die Noten 5 (mangelhaft) und 2 (gut) bedeuten, dass du die Anforderungen an deine Leistung entweder leicht unterschreitest und Mängel aufweist oder dass du die Leistungsanforderungen übertriffst.

Die Noten 1 und 6 bedeuten, dass du entweder überragend gut bist oder extrem große Lücken hast. Deshalb werden diese Noten auch nicht so häufig gegeben, wie Schüler es gerne hätten.

Schriftliche Arbeiten und Sonstige Leistungen werden etwa gleichstark bewertet, sodass auch stillere Schüler einen Ausgleich haben, während aktive Schüler, die aber vielleicht unter Prüfungsangst leiden auch eine Chance auf zufriedenstellende Noten haben.

Wichtig ist, dass die Noten über ein gesamtes Halbjahr notiert werden. In 20 Schulwochen mit etwa 3 Stunden pro Fach hast du also 60 Stunden, die gewertet werden. Deshalb ist es aber auch kaum möglich, mit einem Referat deine Note zu verändern.

Prozess der Notenvergabe

Die Notenvergabe erfolgt durch die Fachlehrer, die die erbrachten Leistungen der Schüler bewerten. Dabei werden sowohl schriftliche als auch mündliche Leistungen berücksichtigt. Die Noten werden in Zeugnissen dokumentiert, die am Ende eines Schulhalbjahres oder Schuljahres ausgegeben werden.

Die Notenvergabe ist für Schüler oft nicht transparent und oft gibt es Frust. Eine 3 ist allerdings absolut normal. Lehrer müssen regelmäßig Noten festlegen und diese werden auch von der Schulleitung geprüft. Außerdem werden Schülern in der Regel auch Noten zum Quartal gegeben oder es gibt blaue Briefe, damit noch die Zeit ist, etwas zu verändern.

Zeugnisbewertung

Zeugnisse enthalten die Noten aller Fächer sowie eventuell Bemerkungen zum Arbeits- und Sozialverhalten, zur Leistungsbereitschaft oder zu außerunterrichtlichem Engagement der Schüler. Sie dienen als Nachweis über den Leistungsstand und sind wichtig für die Versetzung in die nächste Klassenstufe.

Bedeutung von Zeugniskonferenzen

Zeugniskonferenzen sind spezielle Sitzungen, bei denen die Lehrer die Leistungen der Schüler besprechen und die Zeugnisnoten festlegen. Dabei werden auch Fördermaßnahmen und Versetzungsentscheidungen diskutiert. Zeugniskonferenzen sind wichtig, um eine faire und transparente Bewertung sicherzustellen.

Oft werden dort noch einmal Noten verändert und erst mit der Zeugniskonferenz stehen die Noten auch fest und können nicht mehr geändert werden. Durch die Eindrücke der anderen Lehrer fühlt man sich noch einmal bestärkt in seiner eigenen Wahrnehmung.

Manchmal werden die Noten schlechter gemacht, weil die Note nicht in den Kontext passt oder weil ein Schüler möglicherweise besser nicht versetzt würde. Manchmal werden die Noten aus pädagogischen Gründen noch einmal angepasst.

Rechte und Möglichkeiten bei ungerechten Noten

Wenn Schüler oder Eltern der Meinung sind, dass eine Note ungerecht ist, haben sie folgende Möglichkeiten:

  1. Gespräch mit dem Fachlehrer: Der erste Schritt sollte immer ein Gespräch mit dem betreffenden Lehrer sein, um die Bewertung zu klären.
  2. Gespräch mit den Klassenleitungen: Die Klassenleitungen haben einen umfassenden Überblick zur Leistung und zum Verhalten des Schülers. Sie können beurteilen, ob Noten gerechtfertigt sind oder vielleicht auch nicht.
  3. Beschwerde bei der Abteilungsleitung oder Schulleitung: Führt das Gespräch zu keiner Lösung, kann die Abteilungsleitung oder die Schulleitung eingeschaltet werden.
  4. Widerspruch einlegen: Innerhalb eines Monats nach Zeugniserteilung kann ein Widerspruch gegen die Note eingelegt werden. Dieser wird von der Schule geprüft und gegebenenfalls an die Schulaufsichtsbehörde weitergeleitet.

Bevor man aber einen Rechtsanwalt einschaltet sollte man auch bedenken, dass man sein Kind oder sich selber anders sieht als andere. Außerdem bedeutet ein Notenwiderspruch häufig auch eine Anspannung des Verhältnisses zwischen Schule und Familien. Außerdem sollte man immer auch die Warnzeichen beachten, damit man nicht überrascht ist, wenn schlechte Noten kommen.

Nach meiner Erfahrung wollen Lehrer keine schlechten Noten geben und haben auch kein Interesse daran, jemandem zu schaden. Es gibt natürlich auch leider Ausnahmen, aber meist spiegelt die Note eine tatsächliche Beobachtung des Unterrichts wider und soll eine Anregung zur Verbesserung bieten und nicht zerstören.

Quellen

[1] Wie kommt eine Zeugnisnote zustande? | Bildungsportal NRW

[2] BASS 2024/2025 – 12-65 Ganztägiger Konferenz- und Beratungstag vor den …

[3] Zeugniskonferenzen: Tipps und Informationen | Betzold Blog

[4] Leistungsbewertung und Notenvergabe | Bezirksregierung Detmold

[5] Ärger mit den Noten: Klagerecht der Eltern und Schüler:innen? | Wolters …


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